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(Jeru)Salem und die Badischen
Kunstschätze
Als Stuttgarter Abgeordneter lebe ich seit über 25
Jahren in Stuttgart und habe alle schwäbischen
Tugenden übernommen. Meine badischen Wurzeln sind
aber nicht verloren gegangen. Im sachlichen und
pietätischen Württemberg wird die emotionale
Aufwallung der Badener in der Frage des Verkaufs der
mittelalterlichen Kunstschätze aus Beständen der
Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe nur mit
einem Achselzucken zur Kenntnis genommen. Und
dennoch, es ist unser gemeinsames historisches Erbe.
Grund genug für mich als Neuschwabe und Altbadener,
sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen.

Auf Einladung des Hauses Baden besuchte eine
Landesdelegation Schloss Salem, um mit Prinz
Bernhard von Baden über die Zukunft von Salem und
über die die Kunstgüter des Hauses Baden zu
sprechen. Prinz Bernhard führte die Gruppe durch die
weitläufige ehemalige Klosteranlage der Salemer
Zisterzienser, die sich seit 1802 im Besitz des
markgräflichen Hauses befindet. Das Kloster in
Salemannswilare erhielt den geistlichen Namen
„Salem“ nach dem biblischen „Ort des Friedens“, der
im Alten Testament als Sitz des Königs Melchisedech
genannt wird (1. Mose 14, 18; Ps. 76,2). Im
Mittelalter wurde das biblische Salem als älterer
Name von Jerusalem gedeutet. In künstlerischen
Allegorien wurde daher das Kloster Salem immer mit
dem Himmlischen Jerusalem in Verbindung gebracht.
Jerusalem war nie frei von Konflikten und etwas
davon strahlt nun auch auf Salem aus.

Unterhaltung und Restaurierung hätten, so Prinz
Bernhard, in den letzten Jahren Mittel von ca. 30
Millionen Euro erfordert, die überwiegend
fremdfinanziert aufgebracht werden mussten. Dem
seien öffentliche Mittel von nur ca. 3 Millionen
Euro gegenüber gestanden. "Das kann das Haus Baden
in Zukunft nicht mehr alleine schultern", so Prinz
Bernhard. Das Haus Baden sei als mittelständisches
Unternehmen mit dem Schwerpunkt auf Land- und
Forstwirtschaft nicht mehr in der Lage, diese
Aufwendungen allein zu tragen. bei allen positiven
Zukunftsperspektiven, die Salem nach erfolgreiche
Sanierung habe. Der Wunsch, sich zugunsten des
Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger von
Kunstschätzen zu trennen, habe das Ziel gehabt, eine
gemeinnützige Stiftung zu errichten, die die nötigen
Mittel für den künftigen Unterhalt der Gesamtanlage
aufbringen kann.

Im September letzten Jahres entschied die
CDU-Fraktion auf einer Klausurtagung in Brüssel,
mittelalterliche
Handschriften und Inkunabeln der Badischen
Landesbibliothek mit einem geschätzten Wert von 70
Millionen Euro zu verkaufen. Hintergrund war ein
Vergleich zwischen dem Land und dem Haus Baden, das
Eigentumsansprüche auf diese Kunstschätze erhebt. 40
Millionen Euro des Erlöses sollten zur Gründung
einer „Stiftung Schloss Salem“ verwendet werden, in
die auch das Schloss selbst eingebracht werden
sollte, um dessen Erhalt sicherzustellen. Mit dem
Rest des Erlöses sollte das Haus Baden für
Investitionen in das Schloss entschädigt werden.
Dafür bot das Haus Baden an, auf alle
Eigentumsansprüche an den Kunstschätzen zu
verzichten. Unser Kreisvorsitzende und mein Kollege
Christoph Palmer warnte vor einem Verkauf und er
sollte Recht behalten. Der Sturm der Entrüstung
beschäftigte das Parlament in mehreren Sitzungen.
Ministerpräsident Günther Öttinger entschied, an dem
geplanten Vergleich festzuhalten und das Geld dafür
durch ein Drei-Säulen-Modell aufzubringen. Neben der
Landesstiftung sind private Mäzene und Kunst- und
Kultureinrichtungen die Träger dieser Finanzierung.
Die Kulturgüter sollen im Land bleiben.
Haushaltsmittel stehen dafür jedoch nicht zur
Verfügung.

Der parlamentarische Streit entzündete sich an der
Frage, ob das Eigentumsrecht an den Kunstgütern den
Erben der Großherzöge von Baden oder dem Staat – und
damit den Bürgen - als Erben des Großherzogtums
zusteht. Beide Positionen werden von
Rechtsgutachtern gestützt. Überraschungen blieben
nicht aus. Das Land vertrat die Ansicht, dass die
Markgrafentafel von Hans Baldung Grien dem Hause
Baden gehört. Nachdem der Historiker Dieter Mertens
in der FAZ nachweisen konnte, dass dieses Gemälde
bereits 1930 in das Eigentum des Landes übergangen
war, wurde eine Expertenkommission eingesetzt, das
Eigentum jedes einzelne Kunstwerks zu prüfen. Das
Ergebnis steht noch aus. Die Vergleichsgespräche
sind vorläufig ausgesetzt.

Klar, dass die
Opposition aus diesem Sachverhalt Kapital schlagen
musste. Sie forderte die Einsetzung eines
Untersuchungsausschusses mit dem Ziel,
das Handeln der Landesregierung in drei Komplexen zu
untersuchen: erstens bei der Übereinkunft mit dem
Haus Baden über den Erwerb von Kunstgütern, zweitens
bei der Frage, ob und wie versucht wurde, Klarheit
über die Eigentumsverhältnisse zu erhalten und
drittens bei der Umsetzung einer Vereinbarung mit
dem Haus Baden über den Erwerb von Kunstgütern.
Dieser Antrag wurde abgelehnt, weil die
Landesverfassung nur die Überprüfung abgeschlossener
Sachverhalte erlaubt. Ein Untersuchungsausschuss
soll nicht mit einem Ausforschungsantrag die
Funktionsfähigkeit der Regierung hinterfragen. Eine
spannende Rechtsfrage, die dem Staatsgerichtshof zur
Entscheidung vorliegt.

Der Opposition liegt an der Zukunft der Badischen
Kulturgüter wenig. Es ist ein großer Verdienst
unseres Ministerpräsidenten, dass er konkrete
Vorschläge für eine Finanzierung der Kulturgüter und
des Schlosses Salem unterbreitet hat. Dies ist der
richtige Weg, den ich nachhaltig unterstütze. Unsere
historischen Kulturgüter sind Teil unseres
Selbstverständnisses und haben auf dem Kunstmarkt
nichts verloren.
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