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Wider die grüne
Inquisition
lautete eine provokante
Überschrift eines Antrages der
CDU-Gemeinderatsfraktion. Harmoniebedürftige mögen
diesen Umgang mit dem politischen Gegner als
„politisch unkorrekt“ werten. Die Auseinandersetzung
mit der Weltanschauung der GRÜNEN darf nicht den
Verzicht auf rhetorische Stilmittel bedeuten.
Manchmal bewirkt ein prägnanter Vergleich mehr als
tausend kluge Worte.

Was ist geschehen? Die
evangelische Kirche hat es abgelehnt, in ihrem
Kindergarten in Schwäbisch Gmünd eine Bewerberin
islamischen Glaubens als Erzieherin einzustellen.
Nachdem der evangelische Oberkirchenrat diese
Einstellungspraxis gebilligt hatte, erregte sie
dadurch den Zorn der grünen Fraktion im Gemeinderat.
Dieser Zorn entlud sich in einem Antrag mit dem
Ziel, verantwortliche Vertreter beider Kirchen vor
den Jugendhilfeausschuss zu laden, damit diese in
diesem Gremium ihre Einstellungspraxis
rechtfertigen. Damit nicht genug, den Kirchen soll
auch der „Geldhahn“ zugedreht werden. Die Anstellung
von Bewerbern mit eigener interkultureller Erfahrung
soll als „Qualitätskriterium“ in die
Förderrichtlinien aufgenommen werden. Stellen die
Kirchen keine islamischen Bewerber ein, sollen sie
nur noch reduzierte Zuschüsse erhalten. Der
Fraktionsvorsitzende der CDU-Gemeinderatsfraktion,
Reinhold Uhl, sagte gegenüber der Presse, der Antrag
der GRÜNEN sei „unanständig“: „Es muss den Kirchen
selbst überlassen bleiben, wen sie einstellen“.
Damit hat er recht. Die christlichen Kirchen leisten
einen größeren Beitrag im sozialen Bereich als jede
andere gesellschaftliche Gruppierung und betreuen
Kinder aller Konfessionen und Glaubensrichtungen. In
kirchlichen Kindertagesstätten soll den Kindern der
christliche Glaube vermittelt werden. Das ist eine
Kernaufgabe der Kirchen. Eltern, die ihre Kinder in
konfessionelle Kindergärten schicken, erwarten dies
auch und entscheiden sich damit bewusst gegen
kommunale Kindertagesstätten. Es ist lebensfremd zu
erwarten, dass Muslime biblische Werte oder die
Inhalte christlicher Feiertage unseren Kindern
vermitteln können.

Nach Ansicht der CDU
verhalten sich die christlichen Kirchen völlig
korrekt. Bereits die Weimarer Reichsverfassung
billigte den Kirchen ein Selbstverwaltungsrecht in
eigenen Angelegenheiten zu. Unser Grundgesetz hat
dieses Selbstverwaltungsrecht übernommen und
verfassungsrechtlich verbürgt. Weder
arbeitsrechtlich noch durch das Allgemeine
Gleichstellungsgesetz sind die Kirchen verpflichtet,
nicht christliche Arbeitnehmer zu beschäftigen. Es
ist nicht Aufgabe eines Gremiums des Gemeinderates,
die Ablehnung einer muslimischen Erzieherin durch
eine christliche Religionsgemeinschaft in ihrer
Kindertagesstätte als verfehlte Integrationspolitik
der Kirchen zu brandmarken und von Vertretern beider
Kichern eine Rechenschaft in öffentlicher Sitzung zu
verlangen.

Für die CDU-Fraktion
ist die „Anhörung von verantwortlichen Vertretern
beider Kirchen“ durch den Jugendhilfeausschuss
„staatliche“ Inquisition und einem demokratischen
Rechtsstaat fremd. Weder interkulturelle Belange
noch die Integration ausländischer Mitbürger können
dies rechtfertigen. Es ist nicht die Aufgabe eines
Organs des Gemeinderats die Entscheidung der
christlichen Kirchen, keine muslimische
Erzieher/innen zu beschäftigen, politisch zu
kritisieren. Die Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE
GRÜNEN möge sich dafür andere Foren suchen. Auch der
Tatbestand, dass staatliche Zuschüsse zum Betrieb
der Kindertagesstätten gewährt werden, ändert daran
nichts, denn diese Zuschüsse erhalten auch private
Betreiber unabhängig von ihrer Einstellungspraxis.
Die öffentliche Hand könnte diese Leistungen nicht
erbringen. Die CDU-Fraktion fordert von der
Verwaltung diesen Antrag nicht zu behandeln und als
unzulässig zu verwerfen. Eine harte Nuss für die
Verwaltung.

In der Stuttgarter
Zeitung vom 19.10.06 lautet die Überschrift eines
Artikels: „Fördern muslimische Erzieherinnen die
Integration?“ In dem Artikel wird berichtet, dass in
einem evangelischen Kindergarten ein muslimischer
Praktikant mitarbeitet. Aus Rücksicht auf
muslimische Eltern wird es eine Weihnachtsfeier mit
den Eltern nicht mehr geben und der Kaffeenachmittag
mit den muslimischen Müttern musste ausfallen. Es
war Ramadan. Diese Entwicklung macht besorgt.
Integration kann nicht bedeuten, dass in kirchlichen
Kindergärten keine christlichen Werte mehr
vermittelt werden oder nur zusammen mit
Vorstellungen der islamischen Glaubenswelt.
Konfessionelle Kindergärten stehen für alle offen.
Wir dürfen unsere christlichen Werte aber nicht
aufgeben.
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