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Wider die grüne Inquisition

 

lautete eine provokante Überschrift eines Antrages der CDU-Gemeinderatsfraktion. Harmoniebedürftige mögen diesen Umgang mit dem politischen Gegner als „politisch unkorrekt“ werten. Die Auseinandersetzung mit der Weltanschauung der GRÜNEN darf nicht den Verzicht auf rhetorische Stilmittel bedeuten. Manchmal bewirkt ein prägnanter Vergleich mehr als tausend kluge Worte.

Was ist geschehen? Die evangelische Kirche hat es abgelehnt, in ihrem Kindergarten in Schwäbisch Gmünd eine Bewerberin islamischen Glaubens als Erzieherin einzustellen. Nachdem der evangelische Oberkirchenrat diese Einstellungspraxis gebilligt hatte, erregte sie dadurch den Zorn der grünen Fraktion im Gemeinderat. Dieser Zorn entlud sich in einem Antrag mit dem Ziel, verantwortliche Vertreter beider Kirchen vor den Jugendhilfeausschuss zu laden, damit diese in diesem Gremium ihre Einstellungspraxis rechtfertigen. Damit nicht genug, den Kirchen soll auch der „Geldhahn“ zugedreht werden. Die Anstellung von Bewerbern mit eigener interkultureller Erfahrung soll als „Qualitätskriterium“ in die Förderrichtlinien aufgenommen werden. Stellen die Kirchen keine islamischen Bewerber ein, sollen sie nur noch reduzierte Zuschüsse erhalten. Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Gemeinderatsfraktion, Reinhold Uhl, sagte gegenüber der Presse, der Antrag der GRÜNEN sei „unanständig“: „Es muss den Kirchen selbst überlassen bleiben, wen sie einstellen“. Damit hat er recht. Die christlichen Kirchen leisten einen größeren Beitrag im sozialen Bereich als jede andere gesellschaftliche Gruppierung und betreuen Kinder aller Konfessionen und Glaubensrichtungen. In kirchlichen Kindertagesstätten soll den Kindern der christliche Glaube vermittelt werden. Das ist eine Kernaufgabe der Kirchen. Eltern, die ihre Kinder in konfessionelle Kindergärten schicken, erwarten dies auch und entscheiden sich damit bewusst gegen kommunale Kindertagesstätten. Es ist lebensfremd zu erwarten, dass Muslime biblische Werte oder die Inhalte christlicher Feiertage unseren Kindern vermitteln können.

Nach Ansicht der CDU verhalten sich die christlichen Kirchen völlig korrekt. Bereits die Weimarer Reichsverfassung billigte den Kirchen ein Selbstverwaltungsrecht in eigenen Angelegenheiten zu. Unser Grundgesetz hat dieses Selbstverwaltungsrecht übernommen und verfassungsrechtlich verbürgt. Weder arbeitsrechtlich noch durch das Allgemeine Gleichstellungsgesetz sind die Kirchen verpflichtet, nicht christliche Arbeitnehmer zu beschäftigen. Es ist nicht Aufgabe eines Gremiums des Gemeinderates, die Ablehnung einer muslimischen Erzieherin durch eine christliche Religionsgemeinschaft in ihrer Kindertagesstätte als verfehlte Integrationspolitik der Kirchen zu brandmarken und von Vertretern beider Kichern eine Rechenschaft in öffentlicher Sitzung zu verlangen.

Für die CDU-Fraktion ist die „Anhörung von verantwortlichen Vertretern beider Kirchen“ durch den Jugendhilfeausschuss „staatliche“ Inquisition und einem demokratischen Rechtsstaat fremd. Weder interkulturelle Belange noch die Integration ausländischer Mitbürger können dies rechtfertigen. Es ist nicht die Aufgabe eines Organs des Gemeinderats die Entscheidung der christlichen Kirchen, keine muslimische Erzieher/innen zu beschäftigen, politisch zu kritisieren. Die Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN möge sich dafür andere Foren suchen. Auch der Tatbestand, dass staatliche Zuschüsse zum Betrieb der Kindertagesstätten gewährt werden, ändert daran nichts, denn diese Zuschüsse erhalten auch private Betreiber unabhängig von ihrer Einstellungspraxis. Die öffentliche Hand könnte diese Leistungen nicht erbringen. Die CDU-Fraktion fordert von der Verwaltung diesen Antrag nicht zu behandeln und als unzulässig zu verwerfen. Eine harte Nuss für die Verwaltung.

In der Stuttgarter Zeitung vom 19.10.06 lautet die Überschrift eines Artikels: „Fördern muslimische Erzieherinnen die Integration?“ In dem Artikel wird berichtet, dass in einem evangelischen Kindergarten ein muslimischer Praktikant mitarbeitet. Aus Rücksicht auf muslimische Eltern wird es eine Weihnachtsfeier mit den Eltern nicht mehr geben und der Kaffeenachmittag mit den muslimischen Müttern musste ausfallen. Es war Ramadan. Diese Entwicklung macht besorgt. Integration kann nicht bedeuten, dass in kirchlichen Kindergärten keine christlichen Werte mehr vermittelt werden oder nur zusammen mit Vorstellungen der islamischen Glaubenswelt. Konfessionelle Kindergärten stehen für alle offen. Wir dürfen unsere christlichen Werte aber nicht aufgeben.

 

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© Dr. Reinhard Löffler MdL

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