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eGesundheitskarte, Chance, die Gesundheitskosten in den Griff zu bekommen

Mit Beginn des Jahres 2006 sollten 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherte anstelle der heutigen Versichertenkarte eine die „elektronische Gesundheitskarte“ (eGesundheitskarte). erhalten. Ziel war, die medizinische Versorgung besser und sicherer zu machen und die Patientenrechte zu stärken. Der Rechtsrahmen für die Einführung der eGesundheitskarte gibt das GKV-Modernisierungsgesetz vor. Das deutsche Gesundheitswesen wird sich mit dieser Chipkarte von Grund auf ändern. Die Einführung der Karte verzögert sich, obwohl mit ihr die Kosten des Gesundheitswesen maßgeblich gesenkt werden könnten. Mit dieser Karte wird mittelfristig jeder gesetzlich Versicherte seine ganz persönliche Patientenkarte in Händen halten. Alle notwendigen Informationen über seine Gesundheit, seine medizinische Befunde und persönliche Erklärungen z.B. zur Organspende oder seine Patientenverfügung werden sich auf der Chipkarte befinden oder können mittels der Karte auf einem Server gelesen werden. Die eGesundheitskarte wird als Sichtausweis mit einer „europäischen Rückseite“ ausgestattet, um die Inanspruchnahme von Leistungen in den Mitgliedstaaten der EU zu ermöglichen.

Der Funktionsumfang dieser Chipkarte soll schrittweise ausgebaut werden. Anfänglich werden neben Versicherungsdaten alle ärztlichen Verordnungen (elektronisches Rezept) gespeichert werden. Gegenwärtig werden im deutschen Gesundheitswesen jährlich noch 700 Millionen Rezepte in Papierform ausgestellt und in Arztpraxen, Krankenhäusern, Apotheken und bei den Versicherungen immer wieder in die Hand genommen und neu bearbeitet. Damit soll Schluss sein. Mit dem elektronischen Rezept und der Möglichkeit alle Versicherungsdaten online beim Arztbesuch zu aktualisieren, wird diese Papierflut beendet.

Elektronisches Rezept und Vertragsinformation sind die Pflichtdaten der eGesundheitskarte. Auf freiwilliger Basis können die Versicherten alle Daten, die für den Notfall wichtig sind auf der Chipkarte verfügbar machen. Diese Daten können im Rettungswagen oder im Krankenhaus vom medizinischen Personal gelesen werden. Der Arzt erhält alle für die Notfallbehandlung erforderlichen Informationen z.B. über Blutgruppe oder Allergien, und kann schnell und zielgerichtet behandeln. Neben dem Notfalldatensatz ist die Arzneimitteldokumentation eine weitere wichtige Informationsquelle für Arzt und Apotheker. Das Ziel einer elektronischen Patientenakte wird erreicht sein, wenn Befunde, Röntgenbilder, Arztbriefe und die genannten  persönlichen Erklärungen des Versicherten elektronisch zur Verfügung stehen.

Datenschutz ist ein wichtiges Anliegen. Mit der Karte können verschlüsselte und mit PIN geschützte Informationen, die auf einem Server gespeichert sind, erfragt werden. Um Missbrauch vorzubeugen, ist der Zugriff auf diese Daten nur zusammen mit einem elektronischen Heilberufeausweis, den Ärzte erhalten, möglich. Außerdem hat der Patient das Recht, diese Daten jederzeit zu löschen. Niemand muss eine elektronische Patientenakte führen.

Welche Anforderung kommen auf unsere Kliniken zu? Ein medienbruchfreier Informationsfluss zwischen niedergelassenen Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern ist nur mit einer einheitlichen Telematik-Technologie zu bewältigen, die einheitliche Standards für die Hardware und Software der Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur vorgibt. Der Rahmen dafür wird vom Sozialgesetzbuch vorgegeben. Die praktische Erprobung findet zur Zeit statt. So hat sich der Stadt- und Landkreis Heilbronn mit Unterstützung des baden-württembergischen Landtags als Testregion beworben.

Das Gesundheitssystem soll transparenter werden. Es liegt auf der Hand, dass durch papierlose Verwaltungsprozesse erhebliche Einsparungen erreicht werden können. Ziel der Reform ist es, die Wirtschaftlichkeit und Leistungstransparenz im Gesundheitswesen zu steigern, die Arbeitsprozesse zu optimieren und gesundheitsstatistische Informationen aktuell bereit zu halten. Klinikum müssen nicht nur in diese neue Technologie investieren, sondern auch die Arbeitsabläufe dieser Technologie anpassen. Dieser Prozess ist eine Herausforderung, informationsverarbeitende Prozesse strategisch so umzusetzen, dass sie ergebnisorientiert und leistungsfähig werden. In der Regel erfordert dies ein Ändern von Denkweisen, Abläufen und Organisationen. Diese Entwicklung werden wir als CDU-Fraktion begleiten. Wir stehen dafür ein, die Qualität der medizinischen Versorgung langfristig zu sichern und die Kosten dafür in den Griff zu bekommen.

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© Dr. Reinhard Löffler MdL

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