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eGesundheitskarte, Chance, die Gesundheitskosten
in den Griff zu bekommen

Mit Beginn des Jahres 2006 sollten 70 Millionen
gesetzlich Krankenversicherte anstelle der heutigen
Versichertenkarte eine die „elektronische
Gesundheitskarte“ (eGesundheitskarte). erhalten.
Ziel war, die medizinische Versorgung besser und
sicherer zu machen und die Patientenrechte zu
stärken. Der Rechtsrahmen für die Einführung der
eGesundheitskarte gibt das GKV-Modernisierungsgesetz
vor. Das deutsche Gesundheitswesen wird sich mit
dieser Chipkarte von Grund auf ändern. Die
Einführung der Karte verzögert sich, obwohl mit ihr
die Kosten des Gesundheitswesen maßgeblich gesenkt
werden könnten. Mit dieser Karte wird mittelfristig
jeder gesetzlich Versicherte seine ganz persönliche
Patientenkarte in Händen halten. Alle notwendigen
Informationen über seine Gesundheit, seine
medizinische Befunde und persönliche Erklärungen
z.B. zur Organspende oder seine Patientenverfügung
werden sich auf der Chipkarte befinden oder können
mittels der Karte auf einem Server gelesen werden.
Die eGesundheitskarte wird als Sichtausweis mit
einer „europäischen Rückseite“ ausgestattet, um die
Inanspruchnahme von Leistungen in den
Mitgliedstaaten der EU zu ermöglichen.

Der Funktionsumfang dieser Chipkarte soll
schrittweise ausgebaut werden. Anfänglich werden
neben Versicherungsdaten alle ärztlichen
Verordnungen (elektronisches Rezept) gespeichert
werden. Gegenwärtig werden im deutschen
Gesundheitswesen jährlich noch 700 Millionen Rezepte
in Papierform ausgestellt und in Arztpraxen,
Krankenhäusern, Apotheken und bei den Versicherungen
immer wieder in die Hand genommen und neu
bearbeitet. Damit soll Schluss sein. Mit dem
elektronischen Rezept und der Möglichkeit alle
Versicherungsdaten online beim Arztbesuch zu
aktualisieren, wird diese Papierflut beendet.

Elektronisches Rezept und Vertragsinformation sind
die Pflichtdaten der eGesundheitskarte. Auf
freiwilliger Basis können die Versicherten alle
Daten, die für den Notfall wichtig sind auf der
Chipkarte verfügbar machen. Diese Daten können im
Rettungswagen oder im Krankenhaus vom medizinischen
Personal gelesen werden. Der Arzt erhält alle für
die Notfallbehandlung erforderlichen Informationen
z.B. über Blutgruppe oder Allergien, und kann
schnell und zielgerichtet behandeln. Neben dem
Notfalldatensatz ist die Arzneimitteldokumentation
eine weitere wichtige Informationsquelle für Arzt
und Apotheker. Das Ziel einer elektronischen
Patientenakte wird erreicht sein, wenn Befunde,
Röntgenbilder, Arztbriefe und die genannten
persönlichen Erklärungen des Versicherten
elektronisch zur Verfügung stehen.

Datenschutz ist ein wichtiges Anliegen. Mit der
Karte können verschlüsselte und mit PIN geschützte
Informationen, die auf einem Server gespeichert
sind, erfragt werden. Um Missbrauch vorzubeugen, ist
der Zugriff auf diese Daten nur zusammen mit einem
elektronischen Heilberufeausweis, den Ärzte
erhalten, möglich. Außerdem hat der Patient das
Recht, diese Daten jederzeit zu löschen. Niemand
muss eine elektronische Patientenakte führen.

Welche Anforderung kommen auf unsere Kliniken zu?
Ein medienbruchfreier Informationsfluss zwischen
niedergelassenen Ärzten, Apotheken und
Krankenhäusern ist nur mit einer einheitlichen
Telematik-Technologie zu bewältigen, die
einheitliche Standards für die Hardware und Software
der Informations-, Kommunikations- und
Sicherheitsinfrastruktur vorgibt. Der Rahmen dafür
wird vom Sozialgesetzbuch vorgegeben. Die praktische
Erprobung findet zur Zeit statt. So hat sich der
Stadt- und Landkreis Heilbronn mit Unterstützung des
baden-württembergischen Landtags als Testregion
beworben.

Das Gesundheitssystem soll transparenter werden. Es
liegt auf der Hand, dass durch papierlose
Verwaltungsprozesse erhebliche Einsparungen erreicht
werden können. Ziel der Reform ist es, die
Wirtschaftlichkeit und Leistungstransparenz im
Gesundheitswesen zu steigern, die Arbeitsprozesse zu
optimieren und gesundheitsstatistische Informationen
aktuell bereit zu halten. Klinikum müssen nicht nur
in diese neue Technologie investieren, sondern auch
die Arbeitsabläufe dieser Technologie anpassen.
Dieser Prozess ist eine Herausforderung,
informationsverarbeitende Prozesse strategisch so
umzusetzen, dass sie ergebnisorientiert und
leistungsfähig werden. In der Regel erfordert dies
ein Ändern von Denkweisen, Abläufen und
Organisationen. Diese Entwicklung werden wir als
CDU-Fraktion begleiten. Wir stehen dafür ein, die
Qualität der medizinischen Versorgung langfristig zu
sichern und die Kosten dafür in den Griff zu
bekommen.

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