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Volksentscheid: Wir sind dafür, dass wir dagegen
sind!

„Unter Demokraten ist
eine verlorene Wahl kein Weltuntergang, aber auch
nicht der Beginn eines goldenen Zeitalters“, war der
lakonische Kommentar des Landtagspräsidenten Willi
Stächele bei seiner Eröffnungsrede zur 15.
Legislaturperiode. Recht hat er, es ist nicht alles
Gold was glänzt, sagt der Volksmund. Geglänzt hat
die grün-rote Regierungskoalition bisher nicht.
Bislang wurde ein verfassungswidriger Haushalt
vorgelegt, die Grünen sind auf Kuschelkurs mit den
Linken, Verträge werden nicht mehr eingehalten,
höchstrichterliche Entscheidungen ignoriert und
demokratische Beschlüsse wurden außer Kraft gesetzt.
Dafür wird ein Gesetz von der Regierung mit der
Absicht eingebracht, es nicht anzunehmen, sondern es
scheitern zu lassen. Eine Antwort auf dieses
Verhalten und auf das Unrechtsbewusstsein, das die
Grünen in der Regierung bei den Menschen auslösen,
kann kein Richter geben. Eine Antwort bleibt in
diesem Fall allein den Bürgerinnen und Bürgern im
Land vorbehalten.

Das Bahnprojekt
Stuttgart 21 und die Neubaustrecke Stuttgart-Ulm
sind das zentrale Zukunftsprojekt für unser Land. In
den vergangenen Monaten konnte – auch durch den
Schlichtungsprozess – nochmals deutlich gemacht
werden, warum eine zügige Verwirklichung dieses für
die Zukunft des Fern- und Regionalverkehrs in
Baden-Württemberg notwendig ist. Dabei geht es aber
vor allem um die Zukunftsfähigkeit unseres Landes
und um Rechtsstaatlichkeit, Vertragstreue und
Verlässlichkeit.

Eigentlich müsste man
jetzt davon ausgehen, dass zu Stuttgart 21 alles
besprochen ist und die Bahn ihr rechtmäßiges
Baurecht nun ausüben kann. Bis Ende des Jahres
werden über 50 Prozent der Bauvergaben abgeschlossen
sein. Alles wäre auf einem guten Weg, wenn da nicht
die Grünen in der Landesregierung wären. Die Grünen
haben ihre Protesthaltung noch immer nicht
aufgegeben. Sie versuchen noch immer, mit ihrem
Verkehrsverhinderungsminister an der Spitze,
Stuttgart 21 zu torpedieren. Das von der grün-roten
Regierung eingebrachte Kündigungsgesetz verstehe wer
will. Um einen Vertrag zu kündigen, braucht die
Regierung nicht die Zustimmung des Parlaments und
schon gar nicht ein Votum der Bevölkerung. Die
Regierung spricht von Kündigungsrechten, wo es keine
gibt. Sie verletzt mit der Einbringung des Gesetzes
ihre Projektförderungspflicht.

Die größte
Unglaublichkeit liegt aber in der Intransparenz, die
mit diesem Gesetz verbunden ist. Mit keinem Wort
erwähnt die grün-rote Regierung die Folgekosten des
Gesetzes. Dass der Haushalt und damit die
Steuerzahler mit Ausstiegskosten zwischen 1,5 und
2,5 Milliarden Euro belastet würden, wird einfach
verschwiegen. Diese Beträge haben unabhängige
Wirtschaftsprüfer im Schlichtungsverfahren
festgestellt. Jedes Gesetz muss mögliche Folgekosten
und Folgewirkungen enthalten. Ganz gezielt wurden
diese nicht in das Gesetz aufgenommen, da befürchtet
wird, dass man damit ein offensichtliches Argument
liefert, dem Kündigungsgesetz nicht zuzustimmen. Bis
zu 2,5 Milliarden für nichts; die Fertigstellung von
S21 würde das Land im Vergleich dazu nur 824
Millionen Euro kosten.

Es wird auch
verschwiegen, dass die Menschen nicht über die Frage
Stuttgart 21 „Ja“ oder „Nein“, sondern lediglich
über die Prüfung von nicht vorhandenen
Kündigungsrechten für den Finanzierungsteil des
Landes abstimmen sollen. Das bedeutet ganz konkret:
Wer für Stuttgart 21 ist, muss bei der
Volksabstimmung mit ‚Nein‘ zum Kündigungsgesetz
stimmen. „Hälinger“ sagt der Schwabe dazu. Als CDU
werden wir ihnen das Handeln und die tatsächlichen
Absichten der Grünen mit diesem Gesetz vor Augen
führen und am Ende zählt dann die Stimme des Volkes.

Die
CDU-Landtagsfraktion wird der Regierung die
Intransparenz bei der geplanten Volksabstimmung
vorhalten. Wir werden eine neutrale und mit dem
Landtag abgestimmte Informationsbroschüre nach
Schweizer Modell fordern, die gemeinsam mit der
Wahlbenachrichtigung versandt wird. Diese
Wahlbenachrichtigung muss den Menschen sowohl die
Regeln bei der Volksabstimmung, das genaue Vorgehen,
den Gesetzestext, die exakte Fragestellung und die
Ausstiegskosten, sollte das Gesetz angenommen
werden, aufzeigen. Immerhin kostet die
Volksabstimmung einen zweistelligen Millionenbetrag.

Viele unserer
Mitglieder stellen sich die Frage, warum hat die
CDU-Landtagsfraktion nicht geklagt? Nach Abwägung
aller juristischen und politischen Argumente haben
wir uns gefragt, was uns eine Klage gebracht hätte?
Sie hätte den Fokus auf die CDU als
Verhinderungspartei gelenkt, den Konflikt verlängert
und eine wirkliche Befriedung wäre nie eingetreten.
Die Einzigen, die den Grünen jetzt Einhalt gebieten
können, sind die Bürgerinnen und Bürger von
Baden-Württemberg. Die CDU vertraut auf deren
Rechtsbewusstsein und Urteilsvermögen.

Nach vielen Jahren
findet nun in Baden-Württemberg wieder eine
Volksabstimmung statt. Die Menschen im Land
übernehmen damit die Aufgabe der von ihnen gewählten
Parlamentariern. Die Landesregierung hat durch ein
fragwürdiges Verfahren ein Gesetz vor dem Landtag
scheitern lassen und es damit den Menschen im Land
zur Abstimmung freigegeben. Es ist wichtig, dass die
Menschen ihre demokratischen Rechte nutzen und sich
an der Volksabstimmung beteiligen. Um am 27.
November richtig urteilen zu können und um ein
klares Signal für Stuttgart 21 zu setzen, müssen sie
die Fakten kennen. Die Bürger müssen erfahren, dass
sie bei der Volksabstimmung nicht ‚Für‘ oder ‚Gegen‘
Stuttgart 21 stimmen. Sie entscheiden darüber, ob
das Land vertragsbrüchig wird und aus der
Finanzierung für Stuttgart 21 aussteigt. Die
Menschen müssen wissen, dass sie darüber
entscheiden, ob wir 824 Millionen Euro für den Bau
von Stuttgart 21 bezahlen oder bis zu 2,5 Milliarden
Schadenersatz für den Ausstieg aus Stuttgart 21. Und
sie müssen wissen, dass der Ministerpräsident die
Volksabstimmung nur deshalb wollte, weil er zu
schwach ist, eine klare Entscheidung zu treffen und
damit einzugestehen, dass Stuttgart 21 nicht mehr zu
stoppen ist und er den Wählern vor der Wahl nicht
die Wahrheit gesagt hat. Mit einer verwirrenden und
undurchsichtigen Fragestellung wird versucht, die
Menschen am 27. November aufs Glatteis zu führen.

Das in
Baden-Württemberg geltende Quorum für
Volksabstimmungen darf bei den Befürwortern nicht
die Erwartung wecken, dass es besser sei, nicht zur
Wahl zu gehen, damit das Quorum nicht erreicht
werde. Das Quorum bedeutet, dass ein Drittel (das
entspricht ca. 2,5 Millionen) der Wahlberechtigten
im Land für das Kündigungsgesetz stimmen muss, damit
es in Kraft treten kann.

Sollten die
Projektgegner dieses Quorum nicht erreichen aber die
Mehrheit der abgegebenen Stimmen sich für die
Kündigung des Finanzierungsvertrages aussprechen,
wäre das fatal. Die Grünen würden dieses Ergebnis
„bewerten“ und sich in ihrer Ablehnung bestärkt
sehen. Weitere Verzögerungsspielchen wären dann die
Folge. Jeder ist deshalb aufgerufen, seine Meinung
zu äußern und seine Stimme abzugeben. Nur ein klares
Votum gegen das Kündigungsgesetz und damit ‚Für
Stuttgart 21‘ kann zu einer Befriedung im Land
beitragen.

Deshalb ist es wichtig,
dass wir alle gemeinsam die Menschen überzeugen, am
27. November zur Volksabstimmung zu gehen und mit
‚NEIN‘ gegen die Kündigung zum
Finanzierungsvertrages des Landes zu Stuttgart 21 zu
stimmen. Eine niedrige Wahlbeteiligung von den
Befürwortern erhöht die Chancen der Gegner. Wir
müssen als CDU die Menschen mobilisieren und dafür
sorgen, dass sie an der Volksabstimmung teilnehmen,
ihre demokratischen Rechte nutzen und Schluss mit
den Spielchen der Grünen im Land machen!

Wer für Stuttgart 21
ist, muss bei der Volksabstimmung am 27. November
2011 mit einem ‚NEIN‘ zum Kündigungsgesetz stimmen.

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