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Volksentscheid: Wir sind dafür, dass wir dagegen sind!

„Unter Demokraten ist eine verlorene Wahl kein Weltuntergang, aber auch nicht der Beginn eines goldenen Zeitalters“, war der lakonische Kommentar des Landtagspräsidenten Willi Stächele bei seiner Eröffnungsrede zur 15. Legislaturperiode. Recht hat er, es ist nicht alles Gold was glänzt, sagt der Volksmund. Geglänzt hat die grün-rote Regierungskoalition bisher nicht. Bislang wurde ein verfassungswidriger Haushalt vorgelegt, die Grünen sind auf Kuschelkurs mit den Linken, Verträge werden nicht mehr eingehalten, höchstrichterliche Entscheidungen ignoriert und demokratische Beschlüsse wurden außer Kraft gesetzt. Dafür wird ein Gesetz von der Regierung mit der Absicht eingebracht, es nicht anzunehmen, sondern es scheitern zu lassen. Eine Antwort auf dieses Verhalten und auf das Unrechtsbewusstsein, das die Grünen in der Regierung bei den Menschen auslösen, kann kein Richter geben. Eine Antwort bleibt in diesem Fall allein den Bürgerinnen und Bürgern im Land vorbehalten.

Das Bahnprojekt Stuttgart 21 und die Neubaustrecke Stuttgart-Ulm sind das zentrale Zukunftsprojekt für unser Land. In den vergangenen Monaten konnte – auch durch den Schlichtungsprozess – nochmals deutlich gemacht werden, warum eine zügige Verwirklichung dieses für die Zukunft des Fern- und Regionalverkehrs in Baden-Württemberg notwendig ist. Dabei geht es aber vor allem um die Zukunftsfähigkeit unseres Landes und um Rechtsstaatlichkeit, Vertragstreue und Verlässlichkeit.

Eigentlich müsste man jetzt davon ausgehen, dass zu Stuttgart 21 alles besprochen ist und die Bahn ihr rechtmäßiges Baurecht nun ausüben kann. Bis Ende des Jahres werden über 50 Prozent der Bauvergaben abgeschlossen sein. Alles wäre auf einem guten Weg, wenn da nicht die Grünen in der Landesregierung wären. Die Grünen haben ihre Protesthaltung noch immer nicht aufgegeben. Sie versuchen noch immer, mit ihrem Verkehrsverhinderungsminister an der Spitze, Stuttgart 21 zu torpedieren. Das von der grün-roten Regierung eingebrachte Kündigungsgesetz verstehe wer will. Um einen Vertrag zu kündigen, braucht die Regierung nicht die Zustimmung des Parlaments und schon gar nicht ein Votum der Bevölkerung. Die Regierung spricht von Kündigungsrechten, wo es keine gibt. Sie verletzt mit der Einbringung des Gesetzes ihre Projektförderungspflicht.

Die größte Unglaublichkeit liegt aber in der Intransparenz, die mit diesem Gesetz verbunden ist. Mit keinem Wort erwähnt die grün-rote Regierung die Folgekosten des Gesetzes. Dass der Haushalt und damit die Steuerzahler mit Ausstiegskosten zwischen 1,5 und 2,5 Milliarden Euro belastet würden, wird einfach verschwiegen. Diese Beträge haben unabhängige Wirtschaftsprüfer im Schlichtungsverfahren festgestellt. Jedes Gesetz muss mögliche Folgekosten und Folgewirkungen enthalten. Ganz gezielt wurden diese nicht in das Gesetz aufgenommen, da befürchtet wird, dass man damit ein offensichtliches Argument liefert, dem Kündigungsgesetz nicht zuzustimmen. Bis zu 2,5 Milliarden für nichts; die Fertigstellung von S21 würde das Land im Vergleich dazu nur 824 Millionen Euro kosten.

Es wird auch verschwiegen, dass die Menschen nicht über die Frage Stuttgart 21 „Ja“ oder „Nein“, sondern lediglich über die Prüfung von nicht vorhandenen Kündigungsrechten für den Finanzierungsteil des Landes abstimmen sollen. Das bedeutet ganz konkret: Wer für Stuttgart 21 ist, muss bei der Volksabstimmung mit ‚Nein‘ zum Kündigungsgesetz stimmen. „Hälinger“ sagt der Schwabe dazu. Als CDU werden wir ihnen das Handeln und die tatsächlichen Absichten der Grünen mit diesem Gesetz vor Augen führen und am Ende zählt dann die Stimme des Volkes.

Die CDU-Landtagsfraktion wird der Regierung die Intransparenz bei der geplanten Volksabstimmung vorhalten. Wir werden eine neutrale und mit dem Landtag abgestimmte Informationsbroschüre nach Schweizer Modell fordern, die gemeinsam mit der Wahlbenachrichtigung versandt wird. Diese Wahlbenachrichtigung muss den Menschen sowohl die Regeln bei der Volksabstimmung, das genaue Vorgehen, den Gesetzestext, die exakte Fragestellung und die Ausstiegskosten, sollte das Gesetz angenommen werden, aufzeigen. Immerhin kostet die Volksabstimmung einen zweistelligen Millionenbetrag.

Viele unserer Mitglieder stellen sich die Frage, warum hat die CDU-Landtagsfraktion nicht geklagt? Nach Abwägung aller juristischen und politischen Argumente haben wir uns gefragt, was uns eine Klage gebracht hätte? Sie hätte den Fokus auf die CDU als Verhinderungspartei gelenkt, den Konflikt verlängert und eine wirkliche Befriedung wäre nie eingetreten. Die Einzigen, die den Grünen jetzt Einhalt gebieten können, sind die Bürgerinnen und Bürger von Baden-Württemberg. Die CDU vertraut auf deren Rechtsbewusstsein und Urteilsvermögen.

Nach vielen Jahren findet nun in Baden-Württemberg wieder eine Volksabstimmung statt. Die Menschen im Land übernehmen damit die Aufgabe der von ihnen gewählten Parlamentariern. Die Landesregierung hat durch ein fragwürdiges Verfahren ein Gesetz vor dem Landtag scheitern lassen und es damit den Menschen im Land zur Abstimmung freigegeben. Es ist wichtig, dass die Menschen ihre demokratischen Rechte nutzen und sich an der Volksabstimmung beteiligen. Um am 27. November richtig urteilen zu können und um ein klares Signal für Stuttgart 21 zu setzen, müssen sie die Fakten kennen. Die Bürger müssen erfahren, dass sie bei der Volksabstimmung nicht ‚Für‘ oder ‚Gegen‘ Stuttgart 21 stimmen. Sie entscheiden darüber, ob das Land vertragsbrüchig wird und aus der Finanzierung für Stuttgart 21 aussteigt. Die Menschen müssen wissen, dass sie darüber entscheiden, ob wir 824 Millionen Euro für den Bau von Stuttgart 21 bezahlen oder bis zu 2,5 Milliarden Schadenersatz für den Ausstieg aus Stuttgart 21. Und sie müssen wissen, dass der Ministerpräsident die Volksabstimmung nur deshalb wollte, weil er zu schwach ist, eine klare Entscheidung zu treffen und damit einzugestehen, dass Stuttgart 21 nicht mehr zu stoppen ist und er den Wählern vor der Wahl nicht die Wahrheit gesagt hat. Mit einer verwirrenden und undurchsichtigen Fragestellung wird versucht, die Menschen am 27. November aufs Glatteis zu führen.

Das in Baden-Württemberg geltende Quorum für Volksabstimmungen darf bei den Befürwortern nicht die Erwartung wecken, dass es besser sei, nicht zur Wahl zu gehen, damit das Quorum nicht erreicht werde. Das Quorum bedeutet, dass ein Drittel (das entspricht ca. 2,5 Millionen) der Wahlberechtigten im Land für das Kündigungsgesetz stimmen muss, damit es in Kraft treten kann.

Sollten die Projektgegner dieses Quorum nicht erreichen aber die Mehrheit der abgegebenen Stimmen sich für die Kündigung des Finanzierungsvertrages aussprechen, wäre das fatal. Die Grünen würden dieses Ergebnis „bewerten“ und sich in ihrer Ablehnung bestärkt sehen. Weitere Verzögerungsspielchen wären dann die Folge. Jeder ist deshalb aufgerufen, seine Meinung zu äußern und seine Stimme abzugeben. Nur ein klares Votum gegen das Kündigungsgesetz und damit ‚Für Stuttgart 21‘ kann zu einer Befriedung im Land beitragen.

Deshalb ist es wichtig, dass wir alle gemeinsam die Menschen überzeugen, am 27. November zur Volksabstimmung zu gehen und mit ‚NEIN‘ gegen die Kündigung zum Finanzierungsvertrages des Landes zu Stuttgart 21 zu stimmen. Eine niedrige Wahlbeteiligung von den Befürwortern erhöht die Chancen der Gegner. Wir müssen als CDU die Menschen mobilisieren und dafür sorgen, dass sie an der Volksabstimmung teilnehmen, ihre demokratischen Rechte nutzen und Schluss mit den Spielchen der Grünen im Land machen!

Wer für Stuttgart 21 ist, muss bei der Volksabstimmung am 27. November 2011 mit einem ‚NEIN‘ zum Kündigungsgesetz stimmen.

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© Dr. Reinhard Löffler MdL

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